Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme Iris Burger, BSc MA verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sehr geehrte Klientin,
danke für das vorab entgegengebrachte Vertrauen. Die künftige Betreuung meinerseits unterliegt folgenden Rahmenbedingungen.
Im Rahmen der Hebammenberatung Mutter Kind Pass von der 18. - 22. Schwangerschaftswoche werde ich Sie insbesonders über folgende Themen informieren.
Information über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen
Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit sowie Eingehen auf Ihr psychosoziales Umfeld und wenn erfordertlich, Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Mutter Kind Pass Hebammenberatung dauert eine Stunde und wird von mir direkt mit der Versicherung abgerechnet. Gespräche außerhalb des definierten Zeitraums (17+0 bis 21+6 SSW) können nur privat verrechnet werden.
Sie ist primär eine Beratung und beinhaltet mit Ihrem Einverständnis eine körperliche Untersuchung.
Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bedarf es mindestens 48 Stunden zuvor einer Absage. Ist dies nicht der Fall wird die Sprechstunde privat in Rechnung gestellt.
Falls Sie einen erhöhten Bedarf haben, verrechne ich nach Ablauf der 60 Minuten für jede weitere angefangene halbe Stunde 30 Euro privat.
Achtung: Krankenkassenleistungen können nur mit der Angabe der korrekten Versicherung und Versicherungsnummer abgerechnet werden. Falls Sie mehrfach versichert sind und das Wahlrecht einer anderen Versicherung in Anspruch nehmen, werden die Kosten samt Mehraufwand privat verrechnet.
Eine rechtzeitige Anmeldung erleichtert die Planung!
Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Kursbeginn
Jeder Kurs hat eine minimale und maximale TeilnehmerInnenanzahl.
Innerhalb einer Woche bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Dies ist Ihre Kurszusage. Erhalten Sie diese nicht, bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme!
Zwei Wochen vor Beginn erhalten Sie die Kursinformation und eine verschlüsselte Rechnung, welche bis eine Woche vor Kursbeginn zu überweisen ist. Das Passwort zum Öffnen der verschlüsselten Rechnung finden Sie in der Anmeldebestätigung.
Im Falle einer Absage wird der volle Kursbeitrag verrechnet. Absagen bedürfen der Schriftform (per E-Mail) und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung von Hebamme Iris Burger Gültigkeit. Bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird ebenso der volle Kostenbeitrag verrechnet.
Sollten Kurse durch Krankheit von der Kursleiterin, durch Unterbelegung oder durch andere Gründe kurzfristig abgesagt werden, entsteht der Kursteilnehmerin ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter und noch nicht konsumierter Kursgebühren. Dies gilt nicht bei Verschiebung einzelner Termine.
Die Verschiebung einzelner Kurse aus organisatorischen Gründen, sowie die Änderung der Räumlichkeiten oder des Kursortes bleibt Hebamme Iris Burger vorbehalten.
Covid-19-Spezialregelung: Kann der gewählte und bereits angemeldete Kurs nicht vor Ort abgehalten werden, wird dieser alternativ online durchgeführt. Das gewählte Medium ist "Zoom". Für die technische Ausstattung und Funktionalität ist die Kursteilnehmerin selbst verantwortlich. Die Kursgebühren bleiben davon unberührt. Die Kursanmeldung ist in beiden Fällen (Kurs vor Ort oder online) verbindlich. Im Falle einer Absage wird der volle Kursbeitrag verrechnet.
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1))
Der Wunsch einer Wochenbettbetreuung bedarf einer vorherigen Anmeldung. Diese findet optimalerweise schriftlich über die Homepage statt. Eine spontane Meldung nach der Geburt kann aufgrund mangelnder Ressourcen abgelehnt werden.
Rahmenbedingungen der Nachsorge:
Ablauf der Kontaktaufnahme:
Rahmenbedingungen Covid-19:
Hebammenbetreuung findet auch bei Covid-positiven Patientinnen, sowie bei Personen mit Quarantänebescheid statt. Ich bitte Sie mich rechtzeitig zu informieren, damit ich adäquate Schutzausrüstung besorgen kann.
Das Verschweigen eines positiven-Befunds, eines Quarantänebescheids oder von Krankheitssymptomen (auch bei Haushaltsangehörigen) ist strafbar.
Leistungen der Krankenkassen:
1. Ambulante Geburt
2 Ordinationstermine in der Schwangerschaft und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Konsultationen bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
2. Vorzeitige Entlassung (vor dem 4. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.
3. Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.
4. Hausgeburt
Max. 4 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche Max. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche Betreuung während der Geburt zu Hause Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.
5. Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):
Max. 7 weitere Konsultationen vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …)
Achtung: Krankenkassenleistungen können nur mit der Angabe der korrekten Versicherung und Versicherungsnummer abgerechnet werden. Falls Sie mehrfach versichert sind und das Wahlrecht einer anderen Versicherung in Anspruch nehmen, werden die Kosten samt Mehraufwand privat verrechnet.
Kosten von Leistungen, wenn diese nicht von den Krankenkassen finanziert werden:
Alle geplanten Urlaube und längere Abwesenheit werden auf der Homepage "www.die-hebamme.at" Bekannt gegeben. Überschneiden sich jene Zeiten mit Ihrem Betreuungszeitraum, so bitte ich Sie für eine Vertretung in Ihrer Nähe zu sorgen.